Diakon*in


Diakon*innen vermitteln als Assistent*innen von katholischen, orthodoxen oder anglikanischen Priestern und evangelischen Pfarrer*innen die religiöse Botschaft ihrer Kirche. Bei kirchlichen Anlässen unterstützen sie den Priester bzw. den/die Pfarrer*in oder übernehmen selbständig einzelnen Aufgaben (wie z. B. Taufen, Hochzeiten). Ein spezieller Schwerpunkt der diakonischen Arbeit ist die Seelsorge und Beratung von hilfsbedürftigen Personen.

Der Beruf des/der Diakon*in kann als Geistlicher/Geistliche oder auch als Zivilperson ausgeübt werden. Personen, die die geistliche Laufbahn anstreben, erwerben damit in der römisch-katholischen, altkatholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirche die erste Stufe des Weihesakraments. In der römisch-katholischen Kirche ist dies zusätzlich mit der Verpflichtung zum Zölibat verbunden. In der evangelischen Kirche ist das Diakonat eines von drei möglichen kirchlichen Ämtern auf Gemeindeebene.

In der römisch-katholischen sowie den orthodoxen Kirchen steht dieser Beruf nur Männern offen.

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