Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Fürstenfeld
Gürtelgasse 8
8280 Fürstenfeld
Tel.: +43 (0)3382 / 522 05
Fax: +43 (0)3382 / 522 05 -22
email: lbsff@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-fuerstenfeld.steiermark.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Schulzentrum Ungargasse
Ungargasse 69
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 713 15 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 713 15 18 -1188
email: direktion@szu.at
Internet: https://www.szu.at/
Schwerpunkte:
HAK - Handelsakademie für Sozial- und Umweltmanagement
Ausbildungsschwerpunkte:
Praxis Handelsschule
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Netzwerktechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Betriebsinformatik
Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik
Fachschule für Lederdesign
Orientierungsstufe für körper- und sinnesbehinderte Schüler/innen
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung