Die Ausbildung zum/zur Personenkraftwagentechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik.
Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik arbeiten in Kfz-Werkstätten, wo sie Wartungs- und Reparaturarbeiten an Personenkraftwagen durchführen. Sie warten, reparieren und montieren mechanische, elektrische und elektronische Bauteile, wie z. B. Motoren, Fahrwerk, Beleuchtungs-, Zünd- und Starteranlagen oder Alarmanlagen. Sie bauen schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Personenkraftfahrzeuge vorgeschriebenen Service bzw. die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltüberprüfung ("Pickerlprüfung") durch.
Personenkraftwagentechniker*innen beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden über die erforderlichen Reparaturen und Servicearbeiten. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen.
Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre