Mit der Lehre zum/zur Forsttechniker*in kann seit 1. Juni 2016 begonnen werden. Der Lehrberuf ist als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Forsttechniker*innen forsten Waldbestände auf, pflegen diese Bestände und führen die Holzernte durch. Sie sorgen dafür, dass das geerntete Holz abtransportiert und sachgerecht gelagert wird. Außerdem reparieren und warten sie die Arbeitsgeräte, halten Wald- und Forststraßen und andere forstliche und jagdliche Einrichtungen wie Hochstände oder Futterkrippen instand.
Bei der Holzernte tragen sie spezielle Schutzkleidung, arbeiten mit Motorsägen und anderen Handgeräten, aber auch mit schweren Holzerntemaschinen (z. B. Harvester). Beim Transport des Holzes setzen sie Seilzüge und Spezialschlepper ein.
Forsttechniker*innen arbeiten immer im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und haben Kontakt zu Fachkräften aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft und der Holztechnik. Sie halten sich bei ihrer Arbeit vorwiegend im Freien (Wald) auf.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Forsttechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Forsttechnikerin" bzw."'Forsttechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, im Freien (in Wäldern) usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz
Rotholz 46
6200 Rotholz
Tel.: +43 (0)5244 / 621 61 -0
Fax: +43 (0)5244 / 621 61 -50
email: lla.rotholz@tsn.at
Internet: https://www.rotholz.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Landwirtschaft
Fachschule für Betriebs- und Haushaltsmanagement
Fachschule für Gartenbau
Fachschule für Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Berufsschule - Fachrichtung Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Berufsschule - Fachrichtung Gartenbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahr
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Berufsausübung als ForstwartIn
Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/
Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen
Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/
Schwerpunkte:
Forstfachschule
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung