Podologische*r Fußpfleger*in


Podologische Fußpfleger*innen haben eine Ausbildung als Fußpfleger*in (siehe Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)) und sich im Bereich der Podologie spezialisiert. Ihre Tätigkeiten umfassen, neben der klassischen Fußpflege, vor allem Behandlungen, für die höchste hygienische Standards wichtig sind.

Bevor sie zu Zange, Pinzette oder Skalpell greifen oder Lösungen auftragen, klären Podologische Fußpfleger*innen die Ursache für die Beschwerden ab. Im Falle von medizinischen Fußerkrankungen oder Fußverletzungen arbeiten sie unter ärztlicher Anleitung oder ärztlicher Verordnung. Personen mit Diabetes (Diabetikerfuß), Blutkrankheiten, Rheumaerkrankungen oder Wund-, Nagel- und Hautpilz- bzw. Virenerkrankungen gehören zu ihren häufigsten Kunden. Bei eingerollten oder eingewachsenen Nägeln passen sie spezielle Nagelspangen an. Im Falle von Verletzungen fertigen sie auch Nagelprothesen an.

Während der Behandlung tragen Podologische Fußpfleger*innen Handschuhe, Mundschutz und Arbeitskleidung. Danach desinfizieren und sterilisieren sie die verwendeten Instrumente, denn Hygiene ist oberstes Gebot.

Podologische Fußpfleger*innen bilden sich laufend im Bereich der sterilen Behandlungtechniken und -möglichkeiten von medizinischen Fußerkrankungen fort und stehen in Kontakt mit Berufskolleg*innen (Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)) und Ärzt*innen (Arzt / Ärztin).

Hinweis: Medizinische Behandlungen an Füßen dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.

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