Voraussetzung für die fachliche Eignung ist ein positiv abgeschlossener Lehrgang in einer Ausbildungseinrichtung für Besamungstechniker*innen. Die Ausbildungseinrichtung kann dabei eigenständig Zugangsvoraussetzungen vorgeben, wie z. B. eine abgeschlossene Ausbildung als Landwirt*in. Ein Tierarzt / Tierärztin darf künstliche Befruchtungen ohne Lehrgang durchführen.
Informationen zu Ausbildungsinhalten finden sich z. B. in der Anlage der Wiener Tierzuchtverordnung: Download
Eine Tätigkeit als Besamungstechniker*in muss bei der zuständigen Behörde (regionale Landwirtschaftskammer) schriftlich angezeigt werden, die eine Bescheinigung ausstellt. Neben der fachlichen Eignung sind dabei folgende Voraussetzungen zu erfüllen: