Die Ausbildung im Lehrberuf Sportgerätefachkraft ist ab 1. August 2019 möglich.
Die Berufsschulstandorte sind derzeit noch nicht bekannt.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Landesberufsschule Theresienfeld
Grazer Straße 24
2604 Theresienfeld
Tel.: +43 (0)2622 / 712 83
Fax: +43 (0)2622 / 712 83 -22
email: direktion@lbstheresienfeld.ac.at
Internet: https://www.lbstheresienfeld.ac.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Berufsschule Ried
Volksfeststraße 7
4910 Ried im Innkreis
Tel.: +43 (0)7752 / 77 20 -369 00
email: bs-ried.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-ried.ac.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Landesberufsschule Zell am See
Schulstraße 4
5700 Zell am See
Tel.: +43 (0)5 7599 721
Fax: +43 (0)5 7599 721-25
email: sekretariat@lbs-zell.salzburg.at
Internet: https://www.lbs-zell.salzburg.at
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Landesberufsschule Hartberg
Franz-Schmidt-Gasse 5
8230 Hartberg
Tel.: +43 (0)3332 / 629 39
Fax: +43 (0)3332 / 629 39 -4
email: lbshb1@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-hartberg.ac.at
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck
Lohbachufer 6b
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 284 531
email: direktion@tfbs-hbi.tsn.at
Internet: https://tfbs-hbi.tsn.at/
Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Kitzbühel
Wagnerstraße 14
6370 Kitzbühel
Tel.: +43 (0)5356 / 642 75
email: direktion@tfbs-kitzbuehel.tsn.at
Internet: https://tfbs-kitzbuehel.tsn.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Landesberufsschule Bludenz
Unterfeldstraße 27
6700 Bludenz
Tel.: +43 (0)5552 / 627 70
email: sekretariat@lbsbl1.snv.at
Internet: https://lbs-bludenz.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.
Berechtigungen:
Berufsschule für Einzelhandel und EDV-Kaufleute
Prinzgasse 3
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 4000 95145
Fax: +43 (0)1 / 4000 95149
email: direktion.922035@schule.wien.gv.at
Internet: https://ehdv.schule.wien.at/
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Spezialisierungsbereiche im Schwerpunkt:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Klagenfurt
Mössingerstrasse 25
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 379 78
email: office@htl-klu.at
Internet: https://www.htl-klu.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Fachschule für Elektrotechnik (mit Betriebspraktikum)
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik
Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Elektrotechnik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Informatik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen