Hinweis: Der Lehrberuf KosmetikerIn wird häufig gemeinsam mit dem Lehrberuf °FußpflegerIn (Lehrberuf)# erlernt und ausgeübt (=Doppellehre).
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule für Haar- und Körperpflege
Goldschlagstraße 137
1140 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95805
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -95800
email: gabriele.maier@schule.wien.gv.at
Internet: http://www.berufsschule-hk.at
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Linz 1
Reindlstraße 48-50
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -35700
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -235799
email: bs-linz1.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-linz1.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Fachberufsschule Klagenfurt 2
Wulfengasse 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)463 / 316 41 -15
Fax: +43 (0)463 / 316 41 -793
email: klagenfurt_2@bs.ksn.at
Internet: http://fbs-klagenfurt2.at/
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule 2 Salzburg
Makartkai 1
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 432 151
Fax: +43 (0)662 / 432 151 -1205
email: sekretariat@lbs2.salzburg.at
Internet: https://www.lbs2.salzburg.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
email: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: http://www.lbsfe1.snv.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Graz 2
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 468
Fax: +43 (0)316 / 471 468 -704
email: lbsgraz2@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz2.steiermark.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10
Fax: +43 (0)2742 / 732 10 -7
email: direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet: http://lbsstpoelten.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Tiroler Fachberufsschule für Schönheitsberufe
Lohbachufer 6a
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 284 566
Fax: +43 (0)512 / 284 566 -9
email: direktion@tfbs-schoenheit.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-schoenheit.tsn.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung