Der Lehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie im Schwerpunkt Buchfertigungstechnik kann seit 1. Juli 2020 erlernt werden.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95212
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995211
email: kontakt@cgg.at
Internet: https://www.cgg.at
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Linz 9
Wiener Straße 181
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36500
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -236599
email: bs-linz9.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-linz9.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Graz 2
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 468
Fax: +43 (0)316 / 471 468 -704
email: lbsgraz2@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz2.steiermark.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10
Fax: +43 (0)2742 / 732 10 -7
email: direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet: http://lbsstpoelten.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 28 57 15
Fax: +43 (0)512 / 28 57 15 -15
email: direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet: https://tfbs-escm.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung