In der Regel werden die Ausbildungen in Tauchschulen oder Tauchvereinen durchgeführt. In den Tauchrichtlinien der Österreichischen Wasserrettung ist eine Mindestanzahl an Tauchgängen und eine minimale Unterwasserzeit festgelegt. Rettungstaucher*innen müssen in der Regel ein- bis zweijährige Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Weiterhin müssen aktive Rettungstaucher*innen zum Erhalt ihres Rettungstauchscheins jährlich eine bestimmte Anzahl an Tauchgängen absolviert haben. Zusätzlich müssen die geprüften Rettungstaucher*innen jährlich an einer Schulung teilnehmen. Vorausgesetzt werden in der Regel ein Leumundszeugnis, ein Mindestalter von 19 Jahren und gesunde Atmungsorgane.
Weitere Informationen findest du z. B. auf der Webseite der Österreichischen Wasserrettung.
Art: Lehrgang
Dauer: 270 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis
Info:
Zielgruppe: Interessierte Personen mit guten handwerklichen Kenntnissen (z. B. aus der Baubranche und metallverarbeitenden Berufen)
Kosten: EUR 7.300,00
Die Sprengbefugnis ist nicht vorgeschrieben.
Der Unterwassersprengkurs ist ein eigener Sonderkurs, der als Zusatzausbildung empfehlenswert ist.
Inhalte:
Der Lehrgang ist nach den Forderungen der Fachkräfte-Verordnung (FK-V) entsprechend dem Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 10. Jänner 2007 für die Durchführung von „Allgemeinen Taucharbeiten“ organisiert und vermittelt den TeilnehmerInnen Fachkenntnisse für das Arbeiten unter Wasser.
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