Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung ist für Arbeitsmediziner*innen im Rahmen des freien Berufs Arzt / Ärztin als praktische Ärzt*innen oder Fachärzt*innen möglich.
Nach Abschluss eines Medizinstudiums schließt die Turnusausbildung an. Diese Turnusausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Durch die Absolvierung der Ausbildung und die anschließende Arztprüfung wird das "ius practicandi" erworben, welches die Berechtigung zur selbständigen Tätigkeit als Arzt / Ärztin darstellt. Eine Facharztausbildung dauert rund sechs Jahre und kann in insgesamt 43 Fächern erfolgen.
Detaillierte Informationen zur Ausbildung für die jeweiligen Fachrichtungen und zur selbstständigen Berufsausübung findest du bei der Österreichischen Ärztekammer (Weihburggasse 10-12, 1010 Wien | T: +43 (0)1 / 514 06 -0 | E: post@aerztekammer.at).
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: