Allgemeine Assistenzaufgaben:
- Arbeitsmediziner*innen, Betriebsärzte und -ärztinnen unterstützen
- betriebsärztliche Sprechstunden vorbereiten, bei Untersuchungen assistieren
- beim betrieblicher Arbeitsschutz unterstützen, z. B. Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung
- bei der Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung mitwirken (dabei psychologische und psychologischen Rahmenbedingungen berücksichtigen)
- bei der Überwachung und Kontrolle der Betriebshygiene mitwirken, z. B. betriebsärztliche Aufgaben zur Absicherung der Hygiene in Küche und Kantine sowie in den Sanitär-, Wasch-, Duschräumen und Toiletten unterstützen
- bei Aufgaben der Gesundheitsaufklärung, Gesundheitsförderung mitarbeiten; z. B. bei der Entwicklung und Einführung von betriebliche Gesundheitsförderungsprogramme
- an der angewandte Unfallprävention mitarbeiten, z. B. betriebliches Krisenmanagement durchführen
Arbeitsmedizinische Fachassistenz:
- Notfallversorgung, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen leisten
- Rettungskräfte bei der Erstversorgung verletzter Mitarbeiter*innen unterstützen
- Notverbände anlegen, Verletzte sachgemäß lagern
- lebensrettende Maßnahmen bzw. Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen
- Blutabnahme, Schmerztabletten verabreichen
- bei Impfungen, Punktionen, Injektionen und Blutentnahmen assistieren
- bei Diagnose und Behandlung von Berufskrankheiten assistieren
- arbeitsmedizinische Funktionstests, z. B. Hör- und Sehtests, durchführen
- betriebliches Gesundheitsmanagement: bei Gesundheitsberatung und Prävention mitwirken
- Mitarbeiter*innen-/ Patienteninformation über berufsbedingte Gefahren, Belastungen, Gefahrstoffe
- Mitarbeiter*innen-/ Patienteninformation über Unfallverhütung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Arbeitsmedizinische Administrations-Assistenz:
- Administration - organisatorische und verwaltende Aufgaben erledigen
- Aufgaben in der arbeitsmedizinischen Dokumentation übernehmen