Die Ausbildung im Lehrberuf Prüftechnik ist seit 1. Mai 2022 möglich. Der Lehrberuf ist mit folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Prüftechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Prüftechnikerin" bzw."Prüftechniker" oder geschlechtsneutral "Fachkraft im Beruf Prüftechnik" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Labors, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Berufsschule Freistadt
Linzer Straße 45
4240 Freistadt
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -353 00
email: bs-freistadt.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-freistadt.ac.at
Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
email: lbskf@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-knittelfeld.steiermark.at
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Prüftechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Prüftechnikerin" bzw."Prüftechniker" oder geschlechtsneutral "Fachkraft im Beruf Prüftechnik" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Labors, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
email: lbskf@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-knittelfeld.steiermark.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.htl-leoben.at/ausbildung1/material-und-umwelttechnologie/
Höhere technische Lehranstalt und Werkmeisterschule des Schulvereins der HTL Leoben
Max-Tendler-Straße 3
8700 Leoben
Tel.: +43 (0)3842 / 448 88 -0
Fax: +43 (0)3842 / 448 88 -3
email: office@htl-leoben.at
Internet: https://www.htl-leoben.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Material- und Umwelttechnologie
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Rohstoff- und Energietechnik
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technische Logistik und Management
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Informationstechnologie und Smart Production
Werkmeisterschule für Mineralrohstoffindustrie
Werkmeisterschule für Hüttenindustrie
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
email: direktion@htleisenstadt.at
Internet: https://www.htleisenstadt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung
Höhere Lehranstalt für Werkstofftechnik
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Berufsfelder: Forschung und Lehre an Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen, in den verschiedensten Branchen von Gewerbe und Industrie, medizinische Physik, Informations- und Kommunikationstechnologie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
NAWI Graz - Kooperation der Universität Graz und der TU Graz in den Naturwissenschaften
Münzgrabenstraße 12/2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)664 / 963 2204
Fax: +43 (0)664 / 963 2209
email: info@nawigraz.at
Internet: http://www.nawigraz.at
Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 873 -0
Fax: +43 (0)316 / 873 -6125
email: info@TUGraz.at
Internet: https://www.tugraz.at/
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: Studienabteilung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/
Universität Wien
Universitäts-Ring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
email: studentpoint@univie.ac.at
Internet: https://www.univie.ac.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen