- bei der Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustand von Patient*innen mitwirken und Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen
- bei der Erhebung definierter pflegerelevanter Daten im Rahmen von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoanalysen mitwirken (z.B. Dekubitus, Sturz, Schmerzen, Ernährung)
- Ärzt*innen sowie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
- standardisierte Pflegemaßnahmen in unterschiedlichen Pflegesituationen durchführen
- medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
- Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche Patient*innen regelmäßig umbetten
- Patient*innen mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
- Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
- bei medizinische-diagnostischen und -therapeutischen Aufgaben mitwirken; z. B. Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
- Patient*innen und deren Angehörigen einfache Pflegemaßnahmen erklären
- Pflegedokumentation durchführen
Wichtig: Pflegeassistent*innen handeln in allen ihren Tätigkeits- und Aufgabenbereichen unter ärztlicher bzw. pflegerischer Aufsicht.
Hinweis: Eine vollständige Auflistung der Kompetenzen, die in der Ausbildung erworben werden, und damit mögliche Tätigkeitsbereiche darstellen, findest du im Berufsprofil in der Ausbildungsordnung BGBl. II 244/2023.