- bei der Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustand von Patient*innen mitwirken und Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen
- bei der Erhebung definierter pflegerelevanter Daten im Rahmen von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoanalysen mitwirken (z.B. Dekubitus, Sturz, Schmerzen, Ernährung)
- Ärzt*innen sowie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
- standardisierte Pflegemaßnahmen in unterschiedlichen Pflegesituationen durchführen
- medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
- Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche Patient*innen regelmäßig umbetten
- Patient*innen mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
- Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
- standardisierte diagnostische Programme durchführen, z. B. EKG, EEG, Lungenfunktionstests
- Magensonden legen und entfernen; transurethraler Katheter bei Frauen setzen und entfernen (ausgenommen bei Kindern)
- laufende Infusionen ab- und anschließen (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut)
- Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
- Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen anlegen
- Patient*innen und deren Angehörige einfache Pflegemaßnahmen erklären
- Pflegedokumentation durchführen
Pflegefachassistent*innen handeln in allen ihren Tätigkeits- und Aufgabenbereichen gemäß pflegerischer und/oder ärztlicher Anordnung.
Hinweis:Eine vollständige Auflistung der Kompetenzen, die in der Ausbildung erworben werden, und damit mögliche Tätigkeitsbereiche darstellen, findest du im Berufsprofil in der Ausbildungsordnung BGBl. II 245/2023.