Der Lehrberuf Molkerei- und Käsereiwirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Auch die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Molkereiwirtschaft
Berechtigungen:
Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Tiroler Fachberufsschule Schwaz-Rotholz - Standort der Berufsschule Milchtechnologie
Rotholz 50a
6200 Strass i. Zillertal
Tel.: +43 (0)5242 62 479
email: direktion@tfbs-schwaz.tsn.at
Internet: https://tfbs-schwaz.tsn.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Elmberg
Elmbergweg 65
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 56 03 -0
Fax: +43 (0)732 / 24 56 03 -66
email: direktion@elmberg.at
Internet: https://www.elmberg.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft:
Aufbaulehrgang für Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg
Tel.: +43 (0)7416 / 524 37 -0
Fax: +43 (0)7416 / 524 37 -49
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal
Tel.: +43 (0)5244 / 622 62 -919
Fax: +43 (0)5232 / 23 19 -30
email: schule@hblfa-tirol.at
Internet: https://www.hblfa-tirol.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie Hollabrunn
Anton Ehrenfriedstraße 10
2020 Hollabrunn
Tel.: +43 (0)2952 / 33 61 -500
Fax: +43 (0)2952 / 33 61 -509
email: infolt@htl-hl.ac.at
Internet: https://www.htllt-hollabrunn.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Lebensmittelsicherheit
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren die Webseiten der Schule.
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen