Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Fachberufsschule St. Veit a.d. Glan
Dr.-Arthur-Lemisch-Straße 5
9300 St. Veit/Glan
Tel.: +43 (0)4212 / 26 05 -0
email: st.veit@bs.ksn.at
Internet: https://www.berufsschule.at/st-veit/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10
Fax: +43 (0)2742 / 732 10 -7
email: direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet: https://www.lbsstpoelten.ac.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Berufsschule Wels 3
Carl-Blum-Straße 8
4600 Wels
Tel.: +43 (0)7242 / 77 20 -37700
email: bs-wels3.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-wels3.ac.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule St. Johann im Pongau
Sparkassenstraße 24
5600 St. Johann im Pongau
Tel.: +43 (0)6412 / 63 25 -105
Fax: +43 (0)6412 / 63 25 -19
email: sekretariat@lbs-st-johann.salzburg.at
Internet: https://www.lbs-st-johann.salzburg.at
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Graz 3
Hans-Brandstetter-Gasse 8
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 244
Fax: +43 (0)316 / 471 244 -13
email: lbsgraz3@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz3.steiermark.at
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck
Lohbachufer 6b
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 284 531
email: direktion@tfbs-hbi.tsn.at
Internet: https://tfbs-hbi.tsn.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Dornbirn 2
Eisplatzgasse 5
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 243 17
Fax: +43 (0)5572 / 243 17 -80
email: sekretariat@lbsdo2.snv.at
Internet: https://lbsdo2.snv.at/
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin" bzw."Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, in Lagerräumen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Berufsschule für Handel und Reisen
Hütteldorferstraße 7-17
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 4000 95222
Fax: +43 (0)1 4000 99 95222
email: office.915075@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.bshr.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen