Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Skibautechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Skibautechnikerin" bzw."Skibautechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, in Fertigungshallen, usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Berufsschule Steyr 1
Otto-Pensel-Straße 14
4400 Steyr
Tel.: +43 (0)7252 / 7720 -37200
email: bs-steyr1.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-steyr1.ac.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Kapfenberg
Viktor-Kaplan-Straße 1
8605 Kapfenberg
Tel.: +43 (0)5 0248 069
email: sekretariat@htl-kapfenberg.ac.at
Internet: https://www.htl-kapfenberg.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Luftfahrt - Aviation Technology
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Industrielle Informationstechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik
Höhere Lehranstalt für Kunststoff- und Umwelttechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik (an der HTL Trieben)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau (an der HTL Zeltweg)
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum)
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien - Technologisches Gewerbemuseum (TGM)
Wexstraße 19-23
1200 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 331 26 -0
Fax: +43 (0)1 / 331 26 -204
email: info@tgm.ac.at
Internet: https://www.tgm.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für:
Aufbaulehrgang für:
Aufbaulehrgang für Berufstätige für:
Kolleg für:
Kollege für Berufstätige für:
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bzw. Mechatronik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau
Vorbereitungslehrgang für Wirtschaftsingenieure
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung