Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik
Längenfeldgasse 13-15
1120 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95341
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995340
email: direktion@bsltz.at
Internet: http://bsltz.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Ausbildungsdauer: 3 Jahre + 1 Jahr facheinschlägige Praxis
Berufschancen ergeben sich in den Bereichen: Futtermittelproduzent, Tierpfleger, Tierarztassistent, selbstständiger Tiertrainer, Qualifizierter Mitarbeiter oder selbstständig im Zoofachhandel, in Tierpensionen, Tierheimen, Hundeschulen, etc.
Ausbildungsschwerpunkte:
Verknüpfung von theoretischem und praktischem Wissen in den Bereichen
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn
Tel.: +43 (0)2952 / 21 33
Fax: +43 (0)2952 / 21 33 -18
email: office@diefachschule.at
Internet: https://www.lfs-hollabrunn.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Die Tierpflegerschule an der Veterinärmedizinischen Universität bietet die Möglichkeit der Ausbildung zur Tierpflegerin bzw. zum Tierpfleger. Sie ist eine private berufsbildende mittlere Schule mit Öffentlichkeitsrecht; der Besuch der Schule ersetzt die entsprechende Lehrausbildung.
Tierpflegeschule an der Vetmeduni Vienna
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 250 77 -3750
Fax: +43 (0)1 / 250 77 -3790
email: tierpfleger@vetmeduni.ac.at
Internet: https://www.vetmeduni.ac.at/tierpflegeschule/
Schwerpunkte:
Tierpfleger/innenschule
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung