Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Uhrmacherin - Zeitmesstechnikerin" bzw."Uhrmacher - Zeitmesstechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
Bundesberufsschule für Uhrmacher
Raabser Straße 23
3822 Karlstein an der Thaya
Tel.: +43 (0)2844 / 202
Fax: +43 (0)2844 / 202 -312
email: htl.karlstein@noeschule.at
Internet: https://www.htl-karlstein.ac.at/
Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 4000 95212
Fax: +43 (0)1 / 4000 99 95211
email: office.915015@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.cgg.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Höhere Technische Bundeslehranstalt Karlstein
Raabserstraße 23
3822 Karlstein
Tel.: +43 (0)2844 / 202
Fax: +43 (0)2844 / 202 -312
email: htl.karlstein@noeschule.at
Internet: https://www.htl-karlstein.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mechatronik:
Fachschule für Mechatronik
Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung