Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Vergolden und Staffieren
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Vergolderin und Staffiererin" bzw."Vergolderin und Staffiererin" zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Ateliers usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Graz 3
Hans-Brandstetter-Gasse 8
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 244
Fax: +43 (0)316 / 471 244 -13
email: lbsgraz3@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz3.steiermark.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall 4 Jahre
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. KlasseWeitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Fachschule für Kunsthandwerk und Design (Schnitzschule Elbigenalp)
Elbigenalp 57/Schnitzschule Elbigenalp
6652 Elbigenalp
Tel.: +43 (0)5634 / 62 26
Fax: +43 (0)5634 / 201 56
email: office@schnitzschule.at
Internet: https://www.schnitzschule.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Malen, Vergolden und Schriftdesign
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen