Die Ausbildung erfolgt betriebs- bzw. amtsintern nach einem vorangegangenen Aufnahmegespräch.
Voraussetzung hierfür ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, der Abschluss der Pflichtschule und ein Mindestalter von 18 Jahren. BewerberInnen, die über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen, werden bei der Einstellung bevorzugt. Zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen in Lehrgängen und Kursen (z. B. Verwaltungsakademie des Bundes).