Die Ausbildung zum Amtsgehilfen / zur Amtsgehilfin ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amts- bzw. betriebsintern nach einem vorangegangenen Aufnahmegespräch.
Als Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf gelten die allgemeinen Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst:
Bewerber*innen, die über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen, werden bei der Einstellung bevorzugt. Zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen in Lehrgängen und Kursen (z. B. bei der Verwaltungsakademie des Bundes).