Bei der Tätigkeit als Aufnahmeleiter*in handelt es sich in der Regel um eine unselbstständige Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnissen/Dienstvertrages.
Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des freien Gewerbes Filmproduktion (Gewerbeschein Filmproduktion) möglich. Dazu müssen aber jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Dem Filmproduzenten/der Filmproduzentin obliegen sämtliche zur Erstellung eines audiovisuellen Produktes notwendige Schritte selbstständig auszuüben: Entwicklung, Drehbuch, Kamera, Schnitt, Postproduktion und als Nebenrecht die Verwertung der Produktion.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt für gewöhnlich eine unselbstständige Tätigkeit vor.
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte: