Öffentliche Apotheken:
- Fertigarzneimittel an die Verbraucher*innen abgeben
- Patient*innen über die Zusammensetzung, Anwendung, Wirkung, Nebenwirkungen und Aufbewahrung von Arzneimitteln informieren
- Arzneimittel nach Rezept herstellen
- organisatorische Tätigkeiten durchführen: Arzneimittel in passender Menge und Qualität bereithalten, Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen, weitere Waren wie Verbandstoffe oder Kosmetika bestellen, lagern und verkaufen
- Medikamente einkaufen, lagern, kontrollieren und entsorgen
Krankenhausapotheken:
- Medikamentenvorräte auf den Stationen und anderen Verbrauchsstellen (Pflegeheime, Heilanstalten etc.) kontrollieren
- bedarfsgerechte Lagerbedingungen der Präparate überprüfen
- Infusionen, Salben und Desinfektionsmittel nach speziellen Rezepten herstellen
- diplomiertes Pflegepersonal fortbilden und in den Fächern Pharmakologie und Toxikologie unterrichten
- in Ethikkommissionen, Hygieneausschüssen und Medikamentenkommissionen mitarbeiten
Pharmazeutische Industrie:
- Arzneiformen erforschen und entwickeln
- Arzneimittel unter Berücksichtigung der optimalen Wirkstoffabgabe und Stabilität industriell herstellen
- klinisch-chemische und toxikologische Analysen durchführen
Verwaltung:
- bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mitarbeiten, z. B. im Bereich von Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetzen und ihre Einhaltung überwachen