Bewährungshelfer*in


Bewährungshelfer*innen betreuen straffällig gewordene Erwachsene und Jugendliche. Im Allgemeinen wird die Bewährungshilfe vom Gericht für eine bestimmte Zeit angeordnet. Bewährungshelfer*innen üben sowohl eine Kontrollfunktion aus, als auch betreuende, helfende Tätigkeiten.

Die Aufgabe der Bewährungshelfer*innen besteht einerseits darin, zu überwachen, ob die vom Gericht verurteilte Person die angeordneten gerichtlichen Weisungen einhält. Das kann beispielsweise die Teilnahme an einer Suchttherapie oder die Erfüllung gemeinnütziger Arbeit sein. Andererseits übernehmen Bewährungshelfer*innen die individuelle Lebensberatung, z. B. bei familiären Problemen. Sie bieten auch Unterstützung bei Behördengängen, der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie bei der Bewältigung von Suchtproblemen und Verschuldung an. Bei Bedarf können sie Psychologinnen/Psychologen zu Rate ziehen.

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