Hebammen sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt.
Die Aufnahme der Tätigkeit als freiberufliche Hebamme ist dem Österreichischen Hebammengremium unter Vorlage des Qualifikationsnachweises anzuzeigen.
Mehr Informationen: www.hebammen.at
Zu beachten sind überdies - wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit - die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte: