Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Sozialbetreuer*innen in der Familienarbeit:
- Planung und Organisation den Alltag planen und organisieren (Zeitplan, Haushaltskassa, Familienorganisation, gesunde Lebensführung)
- Haushaltsorganisation und -führung (z. B. Wohnungspflege, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten bzw. Diätkost im Tagesablauf auch für Säuglinge und Kleinkinder)
- Kinder und Jugendlichen altersspezifisch betreuen, Spiel – Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung
- die Betreuungsperson (en) von Familienangehörigen anleiten, beraten und unterstützen
- ältere, kranke oder behinderte Familienmitglieder mitbetreuen
- bei der Bewältigung von Krisensituationen begleiten und unterstützen
- bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden beraten, begleiten und unterstützen
- mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld zusammenarbeiten (Helferkonferenzen und Vernetzungsgesprächen teilnehmen)