Die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann / zur Berufsfeuerwehrfrau erfolgt betriebsintern bei der jeweiligen Berufsfeuerwehr (in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg oder Wien).
Bewerber*innen müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen, um zum Aufnahmetest eingeladen zu werden:
Das Aufnahmeverfahren basiert auf österreichweit einheitlichen Standards, kann sich aber im Detail unterscheiden. In der Regel besteht es aus
Der schriftliche, theoretische Eignungstest umfasst in der Regel
Der körperliche Eignungstest enthält in der Regel
Die Ausbildung orientiert sich am Einsatzspektrum der Feuerwehr: Branddienst, Technischer Hilfsdienst und Schadstoffdienst. Die Grundausbildung vermittelt grundlegende Fertigkeiten, welche für den Feuerwehrdienst benötigt werden, beginnend mit dem Auslegen und Rollen von Schläuchen bis hin zu gesamten Einsatzabläufen. Die Grundausbildung dauert je nach Standort zwischen drei und fünf Monaten und wird mit einer mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Prüfung abgeschlossen.
Danach beginnt der Jungfeuerwehrmann / die Jungfeuerwehrfrau den Einsatzdienst auf einer Feuerwache und die Ausbildung wird im dualen System weitergeführt. Das heißt, das in der Grundausbildung angeeignete Wissen und Können wird in Kurseinheiten und bei der laufenden Einsatztätigkeit weiter vertieft und durch den Umgang mit den Gerätschaften der Sonderfahrzeuge, die Verwendung der Sondergeräte des Atemschutzes, usw. ergänzt. In Wien müssen die Kurse beispielsweise innerhalb der ersten vier Dienstjahre absolviert werden.