Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Reglementiertes Gewerbe - Rechtskraftgewerbe:
Informationen zu weiteren Berufsbildern die für eine selbstständige Berufsausübung in Frage kommen finden Sie im Verzeichnis der Berufsgruppen des Fachverbandes der österreichischen Finanzdienstleister.
Informationen zum "Reglementierten Gewerbe": reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis, z. B. durch das Ablegen einer Prüfung. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen zusätzlich die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte: