Die Ausbildung von Hafenmeister*innen erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Die Bestellung erfolgt durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau.
Voraussetzungen für den/die Hafenmeister*in:
- österreichische Staatsbürgerschaft
- körperliche Eignung
- polizeiliches Führungszeugnis
- gewerbliches Schiffsführerpatent, Kapitänspatent sowie die
- Hafenmeisterprüfung, die beim Amt für Schifffahrt abgelegt wird.