Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Heimhelfer*innen:
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten; insbesondere sorgen sie für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung des Klienten/der Klientin sorgen
- Wohnung heizen, Brennmaterial beschaffen
- bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches unterstützen (Einkauf, Post, Behörden, Apotheke, u.a.)
- bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten unterstützen
- einfache Aktivierungen durchführen (z. B. zur Beschäftigung anregen)
- Kontakte im sozialen Umfeld fordern
- hygienische Maßnahmen setzen (z. B. Wäschegebarung)
- Allgemeinzustand beobachten und rechtzeitig Unterstützung durch andere Berufsgruppen herbeiholen
- Pflegepersonen unterstützen
- Dokumentation führen
- bei der Basisversorgung unterstützen einschließlich bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln