Jurist*in


Der Beruf Jurist*in umfasst sowohl die klassischen Rechtsberufe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin und Richter*in als auch alle anderen Expert*innen mit juristischer Ausbildung (Rechtsstudium), die z. B. unternehmensintern ihre Arbeitgeber*innen in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten.

In diesen Fällen arbeiten Jurist*innen z. B. in eigenen Rechtsabteilungen von großen Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetrieben), in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden), Interessenvertretungen usw. und prüfen Sachverhalte, erstellen Gutachten und Verträge. Dabei haben sie direkten Kontakt zu ihren Mandant*innen sowie – je nach Aufgabenbereich und Unternehmen – zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht, Marketing, Personal, Rechnungswesen, Vertrieb usw.

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