im schulischen und vorschulischen Bereich (Schulen, Musikschulen, Kindergärten usw.):
- die Rhythmikstunden vorbereiten, unterrichten und nachbereiten
- rhythmische Sicherheit und Körperbewusstsein fördern
- musikalische Früherziehung fördern
- kreative Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten fördern
- Bewegungsinterpretation eines Musikwerkes einzeln, zu zweit oder in der Gruppe durchführen
- Übungen zur Mehrstimmigkeit (vokal oder instrumental) durchführen
- künstlerische Projekte durchführen
- Elternarbeit organisieren und durchführen
- in der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken
in der Behindertenpädagogik und in der Altenbetreuung:
- Übungs- und Wahrnehmungserziehung mit Musik und Bewegung z. B. bei verhaltensauffälligen Kindern, Senioren oder Menschen mit Behinderung
- therapiebegleitende Maßnahmen in Einzelbetreuung oder in Gruppen setzen
- Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen leiten
in Volkshochschulen bzw. am Fortbildungssektor:
- Lehrgänge in rhythmischer Bewegungsschulung und musikalischer Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen durchführen
- berufsbegleitende Fortbildungen anbieten