Marktaufsichtsorgan (m./w./d.)


Marktaufsichtsorgane achten auf öffentlichen Märkten, dass die Bestimmungen der Marktordnung eingehalten werden. Sie weisen Händler*innen die Marktstände zu und verrechnen die Marktgebühren. Sie kontrollieren die Preis- und Qualitätsauszeichnungen und führen über besondere Vorkommnisse Protokoll. Marktaufsichtsorgane arbeiten in Büroräumlichkeiten in Marktamtsabteilungen und bei Bezirksbehörden mit weiteren Verwaltungsbediensteten zusammen und haben auf den Märkten Kontakt mit den Händler*innen.

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