Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Hauskrankenpflege)


Vorweg: In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass eine Spezialisierung in den unterschiedlichen Fachbereichen der Pflege nicht mehr wegzudenken ist. Voraussetzung für die Teilnahme an Spezialisierungsfortbildungen ist eine abgeschlossene Erstausbildung im Bereich "gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege".

Im Jahr 2035 werden etwa 35 % der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Die Mehrheit der Menschen wünscht sich, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben. Deshalb wird der Hauskrankenpflege in Zukunft eine große Bedeutung zukommen. Das sogenannte mobile Krankenpflegepersonal führt seine Tätigkeiten am jeweiligen Aufenthaltsort der Patient*innen aus. Es übernimmt meist die Betreuung mehrerer Patient*innen in einem bestimmten Gebiet, die es in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen pflegt. Die Aufgaben von Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen in der Hauskrankenpflege (oder auch mobilen Krankenpflege) sind je nach Patient*in unterschiedlich, besondere Bedeutung hat aber die Beobachtung des geistigen und gesundheitlichen Zustandes. Ihre Beobachtungen teilen sie den Ärzt*innen mit und stimmen ihre Pflegemethode auf deren Anweisungen ab.

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