Notar*in


Notar*innen sind staatlich bestellte Jurist*innen, die für genau festgelegte juristische Tätigkeitsbereiche zuständig sind. In ihr Arbeitsgebiet fallen grundsätzlich nur Rechtsangelegenheiten, die nicht vor Gericht ausgetragen werden (= außerstreitige Rechtsangelegenheiten), wie z. B. die Verfassung und Verlesung von Testamenten und Schenkungen oder die Ausstellung von notariell beglaubigten Urkunden. Fallweise können Notar*innen die Rechtsvertretung ihrer Klient*innen wahrnehmen. Sie werden bei ihrer Arbeit von verschiedenen Fachkräften unterstützt (z. B. Kanzleiassistent*in - Notariatskanzlei (Lehrberuf)).

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