Personalsachbearbeiter*in


Personalsachbearbeiter*innen sind zumeist spezialisierte Personalverrechner*innen oder Buchhalter*innen. Als solche sind sie für alle administrativen Aufgaben in den Bereichen Personalplanung, -beschaffung, -verwaltung und -entwicklung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung zuständig. Im Bereich der Lohn- und Gehaltsverrechnung ermitteln die Personalsachbearbeiter*innen die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter*innen eines Unternehmens. Die Abrechnung erfolgt auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sowie kollektivvertraglicher und innerbetrieblicher Vereinbarungen.

Personalsachbearbeiter*innen berechnen anhand von Aufzeichnungen, die die Zahl der Arbeitsstunden und der Arbeitstage eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin angeben, die Lohn- bzw. Gehaltssumme. Zu dieser addieren sie allfällige Zulagen, Überstunden und Freizeitvergütungen, berechnen aus der sich ergebenden Bruttolohnsumme die einzelnen Abgaben wie Sozialversicherungsbeitrag oder Lohnsteuer und leiten diese, für den Betrieb gesammelt, an Finanzämter und Sozialversicherungsanstalten weiter. Auf diese Weise erhalten sie den Nettobezug, also jenen Betrag, der den Arbeitnehmer*innen tatsächlich ausbezahlt wird. Anschließend erstellen sie die einzelnen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und führen die Überweisungen an die Arbeitnehmer*innen durch.

Personalsachbearbeiter*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufs- und Fachkolleg*innen und den Vorgesetzten ihrer betrieblichen Abteilungen.

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