Pilot*innen sind in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist aber z. B. als Luftverkehrsunternehmen im Rahmen des Gewerbes Luftverkehr (Beispiel: Flug-Taxi, Helikopter) möglich. Die relevanten gewerberechtlichen Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörden sind das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und die Austro Control.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen und Kontakte: