Sonderpädagogik/Inklusive Bildung


Schulstufe: 1. – 13.

Bildungsvoraussetzungen

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf

Bildungsmöglichkeiten danach

Beschreibung


Inklusive Bildung
  • Integrativer Unterricht und integrative Erziehung.
  • Für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
  • Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung.
  • Übertritt in die Lehre oder in weiterführende Schulen möglich.

Sonderschulen
  • speziell geschulte Sonderschullehrer/innen.
  • individuelle Unterrichtsmethoden.

Inklusive Bildung

Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ im Kindergarten und in der Volksschule, der Mittelschule, der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule, der Polytechnischen Schule und der Haushaltungsschule unterrichtet werden.

Sonderschule (6. bis 15. Lebensjahr)

Die Sonderschule umfasst 9 Schulstufen. Die letzte Schulstufe ist das Berufsvorbereitungsjahr. Mit Bewilligung der Schulbehörde und mit Einwilligung des Schulerhalters kann die Sonderschule maximal zwölf Jahre besucht werden. Das österreichische Sonderschulwesen umfasst zehn Sparten.Die Schüler/innen erhalten durch speziell geschulte Sonderschullehrer/innen sowie durch individuelle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll. Je nach Ausgestaltung des Lehrplans werden bei der Sonderschule die folgenden Formen unterschieden:

Sonderschulen mit eigenem Lehrplan:
Allgemeine Sonderschule (für lernschwache Kinder), Sonderschule für blinde Kinder, Sonderschule für gehörlose Kinder, Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder, Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (Sondererziehungsschule).

Sonderschulen, die nach einem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder nach dem Lehrplan einer Sonderschule anderer Art unterrichten:
Sonderschulen für körperbehinderte, sehbehinderte, schwerhörige Kinder, Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (Sondererziehungsschule), Heilstättenschule.

Bildungs- und Berufsorientierung

Der Unterrichtsgegenstand „Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe“ ist eine verbindliche Übung an den Allgemeinen Sonderschulen. Diese verbindliche Übung soll dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen gezielt mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren Neigungen und Interessen und ihren Berufsvorstellungen auseinandersetzen. Außerdem sollen sie Einblicke in den Berufsalltag erhalten und Möglichkeiten für ihren ganz persönlichen Berufsweg finden können.

Eine weitere Maßnahme, Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, ist das „Berufsvorbereitungsjahr“ in der 9. Schulstufe der Sonderschule. Die Schüler/innen sollen im Rahmen von allgemeinbildenden und berufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.

Quelle und ausführlichere Informationen: https://www.bildungssystem.at/

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https://www.dafuer.at/de/unser-angebot/jugendcoaching

Sonderpädagogik/Inklusive Bildung in Vorarlberg