Berufsbildende höhere Schulen


Schulstufe: 9. – 13.

Bildungsvoraussetzungen

  • Positiver Abschluss der 8. Schulstufe, AHS Unterstufe oder Mittelschule
  • Positiver Abschluss einer Polytechnischen Schule
  • Aufnahmeprüfung

Bildungsmöglichkeiten danach

  • Universität
  • Fachhochschule
  • Lehre
  • Pädagogische Hochschule
  • Kolleg
  • Lehre

Beschreibung

  • 5-jährige Ausbildung
  • Abschluss mit Reife- und Diplomprüfung
  • Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung
  • Berechtigung zum Studium an Hochschulen

Allgemeines

Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung.

Die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für Absolvent/innen von BHS an Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben, Berechtigungen laut Ingenieurgesetz gelten für Absolvent/innen der meisten höheren technischen und landwirtschaftlichen Schulen.

Vergleichbar strukturiert aber gesetzlich nicht den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) zugeordnet sind die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) sowie die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP).

Aufnahme

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Berufsbildende höhere Schule ist:

1. der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau Standard AHS oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau Standard nicht schlechter als Gut oder
2. der erfolgreiche Abschluss der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe oder
3. der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule oder
4. der erfolgreiche Abschluss der 4. oder einer höheren Klasse der Allgemeinbildenden höheren Schule.

Aufnahmebewerber/innen der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Für die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik muss darüber hinaus eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

Quelle und ausführlichere Informationen: https://www.bildungssystem.at/

Du brauchst dazu eine (kostenlose) Beratung?
https://www.bifo.at/beratung-fuer-jugendliche/

Berufsbildende höhere Schulen in Vorarlberg