Sicherheitsfachkraft (m./w./d.)


Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen) zu Fragen der Arbeits- und Betriebssicherheit sowie Arbeitsplatzgestaltung und unterstützen Arbeitgeber*innen bei der Erfüllung der relevanten gesetzlichen Vorgaben. Sie besuchen und besichtigen Betriebe vor Ort, überprüfen und kontrollieren die Arbeitsbedingungen, Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen, und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.

Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Darüber hinaus organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung und dergleichen mehr. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aller Abteilungen sowie zum Management und zur Geschäftsführung der Betriebe.

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