Sicherheitsfachkraft (m./w./d.)


Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen) über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung und unterstützen die Arbeitgeber*innen bei der Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Sie überprüfen die Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.

Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Außerdem organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung usw. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aller Abteilungen und zum Management der Betriebe.

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