Je nachdem, bei welcher Institution und für welche Einsätze Berufstaucher*innen benötigt werden, wird für die Aufnahme eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung verlangt. Diese liegen im medizinischen (z. B. Arzt / Ärztin, Sanitäter*in), im handwerklichen (z. B. Schweißer*in, Maurer*in, Zimmerer*in) oder im öffentlichen Bereich (z. B. Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau).
Die Tauchausbildung erfolgt meist durch Tauchverbände, die innerbetrieblich zugewiesen werden. Vorausgesetzt werden in der Regel ein Leumundszeugnis, ein Mindestalter von 19 Jahren und gesunde Atmungsorgane.
Art: Lehrgang
Dauer: 270 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis
Info:
Zielgruppe: Interessierte Personen mit guten handwerklichen Kenntnissen (z. B. aus der Baubranche und metallverarbeitenden Berufen)
Kosten: EUR 7.300,00
Die Sprengbefugnis ist nicht vorgeschrieben.
Der Unterwassersprengkurs ist ein eigener Sonderkurs, der als Zusatzausbildung empfehlenswert ist.
Inhalte:
Der Lehrgang ist nach den Forderungen der Fachkräfte-Verordnung (FK-V) entsprechend dem Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 10. Jänner 2007 für die Durchführung von „Allgemeinen Taucharbeiten“ organisiert und vermittelt den TeilnehmerInnen Fachkenntnisse für das Arbeiten unter Wasser.
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at