Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin


Verwaltungsfachbeamt*innen sind mit der Verwaltung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger öffentlicher Institutionen betraut. Ihre Aufgabenbereiche sind vielschichtig und abhängig von der jeweiligen Verwendungsgruppe und reichen vom Höheren Dienst (= Beamt*innen mit abgeschlossenem Universitätsstudium) bis zu diversen Hilfsdiensten. Je nach Aufgabengebiet und Behörde (z. B. Bundesämter, Landesämter, Pensionsversicherungen) stehen sie in Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen, mit Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen und Behörden sowie mit den Kundinnen/Kunden (Parteienverkehr).

siehe auch den Lehrberuf Verwaltungsassistent*in (Lehrberuf).

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