Jurist*in (Wirtschaftsrecht)


Wirtschaftsjurist*innen sind auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Jurist*innen. Dazu zählen unter anderem Steuerrechtsexpert*innen (siehe z. B. Jurist*in (Steuerrecht)), auf wirtschaftliche Themen spezialisierte Rechtsanwält*innen (siehe z. B. Jurist*in (Arbeits- und Sozialrecht)) oder Jurist*innen, die in großen Wirtschaftsunternehmen, Banken und Versicherungen arbeiten. Wirtschaftsjurist*innen erteilen Rechtsauskünfte, beraten die Unternehmensleitung z. B. bei Vertragsabschlüssen oder vertreten sie in Rechtsangelegenheiten z. B. bei Rechtsstreitigkeiten nach außen. Sie arbeiten außerdem an Vertragsverhandlungen und -abschlüssen mit, verfassen Arbeitsverträge und beraten Mitarbeiter*innen bzw. die Unternehmensleitung bei innerbetrieblichen Rechtsproblemen. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in Kanzleien oder bei Behörden.

"Der Aufgabenbereich eines Wirtschaftsjuristen ist, dass man Verträge aller Art für das Unternehmen prüft. ... Hier geht es wirklich darum, das Business, also die Kaufleute im Unternehmen bei der Vertragserstellung zu unterstützen."
Mag. Bernd Reiter, Wirtschaftsjurist, in einem Interview aus: AMS your job, 2005

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