Heilbadegehilfe / Heilbadegehilfin


Heilbadegehilf*innen unterstützen Heilbademeister*innen und Heilbademasseur*innen bei ihrer Arbeit. Sie verrichten einfache Hilfsdienste bei der Anwendung der Hydrotherapie und der Balneotherapie.

Seit dem Inkrafttreten des medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes im Jahr 2003, wird die Ausbildung zum/zur Heilbadegehilfen/Heilbadegehilfin nicht mehr durchgeführt. Angehörige dieses Berufes können diesen aber noch bis zu ihrer Pensionierung ausüben, oder sich zum/zur Medizinischen Masseur*in (siehe Medizinische*r Masseur*in) aufschulen lassen.

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