Sachbearbeiter*innen im Bereich der Hoheitsverwaltung sind in jenem Teil der öffentlichen Verwaltung tätig, der mit hoheitlichen Mitteln vorgeht. (Im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung unterliegt die Privatwirtschafts- oder Fiskalverwaltung denselben Rechtsvorschriften wie Privatpersonen.)
Sachbearbeiter*in ist weniger ein Beruf als eine Funktionsbezeichnung und bezeichnet ein Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (oder in einem Wirtschaftsunternehmen). Sachbearbeiter*innen übernehmen meist spezielle administrative und organisatorische Tätigkeiten, die sie eigenverantwortlich ausüben. Als hoheitliche Verwaltungsorgane können sie Bescheide und Verordnungen erlassen oder behördliche Zwangs- und Befehlsgewalt ausüben.
Zur Hoheitsverwaltung auf Ebene der Länder zählen die