Sachbearbeiter*in (Hoheitsverwaltung)


Sachbearbeiter*innen im Bereich der Hoheitsverwaltung sind in jenem Teil der öffentlichen Verwaltung tätig, der mit hoheitlichen Mitteln vorgeht. (Im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung unterliegt die Privatwirtschafts- oder Fiskalverwaltung denselben Rechtsvorschriften wie Privatpersonen.)
Sachbearbeiter*in ist weniger ein Beruf als eine Funktionsbezeichnung und bezeichnet ein Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (oder in einem Wirtschaftsunternehmen). Sachbearbeiter*innen übernehmen meist spezielle administrative und organisatorische Tätigkeiten, die sie eigenverantwortlich ausüben. Als hoheitliche Verwaltungsorgane können sie Bescheide und Verordnungen erlassen oder behördliche Zwangs- und Befehlsgewalt ausüben.

Zur Hoheitsverwaltung auf Ebene der Länder zählen die

  • Verkehrsämter (An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung und Entziehung von Lenkerberechtigungen),
  • die Strafämter (Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren und Strafvollzug),
  • die Meldeämter (polizeiliche An- und Abmeldung, Meldeauskünfte),
  • die Passämter (Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und polizeilichen Führungszeugnissen),
  • die Fundämter (Entgegennahme, Aufbewahrung und Austilgung von Fundgegenständen),
  • die fremdenpolizeilichen Referate (Ausstellung und Versagung von Aufenthaltsberechtigungen, d. h. Visa für ausländische Staatsbürger, Erlassung von Aufenthaltsverboten) sowie
  • die Ämter für Waffen-, Schieß- und Sprengmittel (Ausstellung und Entziehung von waffenrechtlichen Urkunden).

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