Die Ausbildung zum/zur Diplomrechtspfleger*in erfolgt Großteils im Rahmen der Tätigkeit bei Gericht. Sie setzt sich aus theoretischen Lehrgängen und der praktischen Berufsausbildung zusammen und dauert drei Jahre.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Diplomrechtspfleger*in sind
- die österreichische Staatsbürgerschaft,
- eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung sowie
- die persönliche und fachliche Eignung, einschließlich der erforderlichen sozialen Fähigkeiten.
Außerdem müssen Bewerber*innen vor der Zulassung zur Diplomrechtspfleger*innen-Ausbildung ein bis eineinhalb Jahre lang in der Gerichtskanzlei arbeiten und die für die Mitarbeiter*innen in den Gerichtskanzleien vorgesehenen Prüfungen ablegen. Dann können Gerichtsbedienstete einen Antrag auf Zulassung zur Diplomrechtspfleger*innen-Ausbildung in einem bestimmten Arbeitsgebiet stellen. Über die Zulassung entscheiden die Präsident*innen der Oberlandesgerichte dann nach Bedarf. Dabei stehen folgende Arbeitsgebiete zur Auswahl:
- Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
- Außerstreitverfahren (Kindschafts-, Erwachsenenschutz-, Verlassenschafts-, Kuratel-, Erlagsangelegenheiten, Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse)
- Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
- Firmenbuchsachen
Die Ausbildung für Diplomrechtspfleger*innen besteht dann aus drei Teilen:
- Der Grundlehrgang behandelt Inhalte, die unabhängig vom konkreten Arbeitsgebiet relevant sind. Am Ende ist eine Prüfung über die Inhalte des Grundlehrgangs abzulegen.
- Der Arbeitsgebietslehrgang fokussiert auf das jeweils angestrebte Arbeitsgebiet. Am Ende ist eine Prüfung über die Inhalte des Arbeitsgebietslehrgangs abzulegen.
- Die praktische Verwendung am Arbeitsplatz erfolgt bei Gericht und unter Anleitung eines Richters / einer Richterin. Dabei bereiten sie Erledigungen im angestrebten Arbeitsgebiet vor. Im Laufe der Ausbildung sind sie bei mindestens zwei Gerichten tätig und es werden ihnen mindestens drei Ausbildungsrechtpfleger*innen zugeteilt. Im Arbeitsgebiet Zivilprozess- und Exekutionssachen werden Auszubildende drei Monate lang während der Hälfte ihrer Arbeitszeit als Gerichtsvollzieher*in eingesetzt.
Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
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