Gerichtsvollzieher*in


Gerichtsvollzieher*innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Objekten (wie z. B. Fernseher, Möbel, Schmuck-, Dekor- und Kunstgegenständen) vor. Sie bewirken aufgrund einer gerichtlichen und ausführbaren Entscheidung den Ausgleich von offenen Forderungen von Gläubiger*innen. Gerichtsvollzieher*innen sind Vollziehungs- und Zustellungsbeamt*innen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Gerichtsvollzieher*in arbeiten in Bezirksgerichten und stehen in engem Kontakt mit Jurist*innen, Richter*innen, Gläubiger*innen und Schuldner*innen.

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