Schuldnerberater*in


Schuldnerberater*innen helfen Menschen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Ihre erste Aufgabe ist es, den Schuldner*innen ihre Situation bewusst zu machen. Schuldnerberater*innen erarbeiten gemeinsam mit ihren Klientinnen und Klienten Lösungen, indem sie alle rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte analysieren. Sie überprüfen Kredit- und Ratenkaufverträge, setzen sich mit den Gläubigern (Banken, Versandhäuser usw.) in Verbindung und beraten in Exekutions- und Pfändungsverfahren. Gemeinsam mit den Schuldner*innen entwickeln sie ein Sanierungskonzept, das nicht nur Einsparungen auf der Ausgabenseite umfasst, sondern auch versucht, die Geldeinnahmen zu erhöhen (z. B. Nutzung möglicher Unterstützungen).

Schuldnerberater*innen arbeiten eng mit Rechtsanwält*innen, Gerichten und Gläubigern sowie mit Psycholog*innen oder Sozialarbeiter*innen zusammen. Sie sind in Schuldnerberatungsstellen von sozialen Einrichtungen, Interessenvertretungen und Konsumentenschutzvereinen tätig. Grundlage für die Berufstätigkeit ist eine Ausbildung zum/zur Jurist*in, Sozialarbeiter*in oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Bankenbereich. Darauf aufbauend erfolgt die Ausbildung durch Seminare und am Arbeitsplatz.

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