Jurist*in (Europarecht)


Jurist*innen (Europarecht) sind auf EU- und Europarecht spezialisierte Jurist*innen bzw. Rechtswissenschafter*innen, wobei letztere eher im akademischen/theoretischen Bereich tätig sind. Jurist*innen für Europarecht befassen sich mit der Ausarbeitung von Gesetzestexten, Verordnungen, Normen und Vorschriften für den Gesamtbereich der Europäischen Union sowie mit deren länderspezifischen Umsetzung und Implementierung. Weiters beraten sie Unternehmen und Organisationen in allen europarechtlichen Belangen (z. B. bezüglich Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht) und vertreten Klient*innen bei Prozessen bzw. vor Gerichten der Europäischen Union.

Gemeinsam mit anderen Expert*innen, wie z. B. Jurist*innen mit anderer Spezialisierung, Volkswirt*innen, EU-Beamt*innen oder Europa Assistent*innen, wirken sie z. B. bei der Formulierung der EU-Richtlinien oder bei der Ausarbeitung von Wirtschafts-, Handels- und Zollvorschriften mit. Sie arbeiten vorwiegend in juristischen/rechtswissenschaftlichen Instituten und Organisationen, in Bundesministerien, Interessensvertretungen (Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern usw.), am Europäischen Parlament und anderen Behörden der Europäischen Union, in Rechtskanzleien oder direkt bei großen Unternehmen verschiedenster Branchen.

Informationen zum Beruf

Zugehörige Branchen

© BIC.at